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JAHN REISEN
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Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2004 eine Verordnung verabschiedet (EG 68/2004), die erstmals eine für die gesamte Europäische Union (EU) geltende Liste von Gegenständen enthält, die in Passagierflugzeugen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen beziehungsweise im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind. Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Gegenstände als potenziell gefährlich erkannt werden können. Die einzelnen Staaten der EU haben zudem das Recht, auf nationaler Ebene weitere Gegenstände zu verbieten.
Wie der Presse zu entnehmen war, gelten insbesondere für den Transport von Flüssigkeiten (Getränke, Deos, Shampoo, Cremes, Babynahrung, etc.) verschärfte Richtlinien. Diese zusätzlichen Informationen stehen Ihnen ebenfalls zum Download bereit.

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